Spielordnung

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind die aktiven Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben.

2. Allgemeiner Spielbetrieb

Das Spielen ist nur in Tennisschuhen und tennisgerechter Kleidung gestattet.

Eine Spielzeit dauert im Einzel 45 Minuten und im Doppel 60 Minuten.

Die Platzbelegung an der Tennistafel ist nur für die Spielerin bzw. den Spieler selbst durch Aufhängen der beiden eigenen Namenschilder (beim Doppel vier) von anwesenden Mitgliedern möglich.

Wer 10 Minuten nach der belegten Zeit den Platz nicht betreten hat, verliert den Anspruch auf diese Zeiteinheit. Andere Mitglieder können dann diesen Platz belegen. Gegebenenfalls ist dies nur für die Restspielzeit möglich, sofern andere Mitglieder bereits nachfolgende Belegungen dieses Platzes vorgenommen haben.

Der Vorstand veröffentlicht rechtzeitig zum Saisonbeginn einen Belegungsplan über die Trainingszeiten und die dadurch belegten Plätze.

3. Gastspieler

Jedes aktive Vollmitglied der TGH ist berechtigt, einen clubfremden Gastspieler oder ein passives Clubmitglied als Spielpartner auf den Plätzen der TGH einzuladen. Die Gastspielgebühr von 8,00 € (für Jugendliche 4,00 € ) ist vor dem Betreten der Plätze vom einladenden Clubmitglied im Clubhaus zu entrichten und die erhaltene Gastmarke für die gewünschte Spielzeit an der Belegungstafel aufzuhängen.

Der Gastspieler ist verpflichtet, die erhaltene und ausgefüllte Karteikarte beim Betreten des Tennisplatzes bei sich zu tragen.

Jeder Gastspieler oder jedes passive Clubmitglied ist berechtigt 4 x pro Kalenderjahr bei der TGH zu spielen. Spielt er ein 5. Mal, hat er mit dem Betreten des Platzes anerkannt, dass er verpflichtet ist, den vollen Jahresbeitrag der TGH zu zahlen.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelung obliegt grundsätzlich dem einladenden Vereinsmitglied.

Clubfremde Tennisspieler oder passive Clubmitglieder sind ohne ein einladendes Vollmitglied als Spielpartner nicht berechtigt, die Plätze zum Tennis spielen zu betreten. Sollten sie es dennoch tun, verpflichten sie sich zur Zahlung des vollen Jahresbeitrags der TGH.

Clubmitglieder, die fremde Personen beim Spielen auf unseren Plätzen beobachten, werden gebeten, die Spieler höflich anzusprechen und auf diese Regelung hinzuweisen, damit sie gegebenenfalls den Platz sofort verlassen können.

4. Jugendliche Mitglieder

Jugendliche Mitglieder haben von Montag bis Freitag Spielrecht bis 18.00 Uhr. Nach 18.00 Uhr haben erwachsene Mitglieder bei der Platzbelegung Vorrang.

Am Wochenende dürfen Jugendliche und Erwachsene auf allen Plätzen spielen, d. h. es gelten für alle die gleichen Regeln.

Erwachsene, die mit Jugendlichen spielen, haben das Recht, einen beliebigen Platz entsprechend den Regeln des Punktes 2 zu belegen.

Jugendliche, die in einer Erwachsenen-Mannschaft Punktspiele bestreiten, werden bezüglich der Platzbelegung wie Erwachsene behandelt.

5. Zuständigkeiten

Der Vorstand kann einzelne Plätze aus besonderen Gründen (Turniere, Platzpflege nach Regen usw.) zeitweise sperren.

Ausschließlich Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Korrekturen an der Platzbelegungstafel vorzunehmen.

Bei Streitigkeiten während des Spielbetriebes sind Mitglieder des Vorstandes zur Schlichtung berechtigt, wobei der Entscheidung des Vorstandsmitgliedes zu folgen ist.

Bewusstes Zuwiderhandeln gegen die Spielordnung und gegen Anordnungen des Vorstandes kann eine vom Vorstand beschlossene Spielsperre zur Folge haben.

Diese Spielordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hannover, den 1. April 2012

Der Vorstand